Steuervorteile

Steuervorteile: Gartenarbeit absetzen

Steuervorteile sind nicht nur auf den Hausbau beschränkt. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können auch im Garten- und Landschaftsbau geltend gemacht werden – profitieren Sie beim Terrassenbau, Weg- und Pflasterarbeiten oder auch der Gartenpflege.

Möglich sind diese Steuervorteile für Eigenheimbesitzer durch das „Kojunkturprogramm 1“ und das Familienleistungsgesetz. Die Gesetzgebung greift, wenn das zum Grundstück gehörende Haus vom Besitzer bewohnt wird – auch Ferienhäuser und Schrebergärten sind in diese Regelung eingeschlossen.

Pro Jahr haben Sie so die Möglichkeit 20 Prozent, bis zu einem Jahresbetrag von 5.200€, der anfallenden Kosten von der Steuer abzusetzen.

Steuervorteile auf Handwerkerleistungen

Zu den Handwerkerleistungen zählen einmalig anfallende Arbeiten, wie der Zaun- oder Mauerbau, die Errichtung von Bewässerungsanlagen oder das Anlegen von Terrassen.

Pro Jahr können Sie 20 Prozent von maximal 6.000€ absetzen – das entspricht insgesamt 1.200€ an Handwerkerleistungen. Überschreiten die anfallenden Arbeiten den Höchstbetrag von 6.000€ ist eine Verteilung der Steuer auf Raten möglich.

Steuervorteile auf haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind dagegen regelmäßig anfallende Pflege und Instandhaltungsarbeiten der Gartenpflege. Darunter fallen Fällarbeiten, die Wartung von Bewässerungsanlagen oder die Heckenpflege.

Pro Jahr können Sie 20 Prozent von maximal 20.000€ steuerlich absetzen – das entspricht insgesamt 4.000€ an haushaltsnahen Dienstleistungen.

So können Sie von dem Steuervorteil profitieren

  • Die steuerlich abzusetzenden Kosten müssen auf dem eigenen Grundstück anfallen. Beispielsweise kann der Winterdienst auf der Anliegerstraße nicht geltend gemacht werden.
  • Gartenarbeiten, die in Verbindung mit dem Neubau eines Hauses anfallen, können von der Steuer abgesetzt werden. Die Errichtung eines Wintergartens im Zuge eines Neubaus fällt z.B. unter diese Regelung.
  • Ausgenommen von den Steuervorteilen sind die Materialkosten z.B. für die Anschaffung von Pflanzen oder Verwaltungsgebühren, sowie die Kosten für Entsorgung und Gutachtertätigkeiten. Daher empfiehlt es sich, Lohn- und Materialkosten separat auszuweisen.
  • Bewahren Sie die Rechnungen für mindestens zwei Jahre auf. Die anfallenden Kosten werden von den zuständigen Finanzämtern nur anerkannt, wenn Sie einen Zahlungsbeleg mit dem passenden Kontoauszug zur entsprechenden Rechnung beilegen können. Außerdem muss in der Rechnung die gesetzliche Mehrwertsteuerung ausgewiesen sein.
  • Es empfiehlt sich, größere Summen grundsätzlich per Banküberweisung zu bezahlen, so ist der Geldfluss rechtssicher dokumentiert. Bis zu einem Betrag von 100€ ist eine Quittung ausreichend.

Kötter – Ihre Experten für Gartenbau und Landschaftsbau

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