Baumfällung: Genehmigung, Zeitpunkt, Vorgehen
Der Baum in Ihrem Garten ist zu groß, er stört oder ist krank? Gefährlich wird es, wenn Äste morsch sind und die Sicherheit gefährden.
Doch die Baumfällung darf nicht jederzeit und ab einer bestimmten Größe einfach durchgeführt werden. Was können Sie also tun, wenn der Baum zu groß geworden ist?
Wer ist für die Baumfällung verantwortlich?
Grundsätzlich ist immer derjenige für den Baum verantwortlich, auf dessen Grundstück der Baum steht. Ist der Baum alt und gefährdet die Sicherheit, muss der Baum zurückgeschnitten oder sogar gefällt werden. Der Grundstückseigentümer ist für die Fällung verantwortlich und haftet für eventuelle Schäden.
Der richtige Zeitpunkt
Bäume werden am besten zwischen November und Februar gefällt. Zu dieser Zeit enthält das Holz weniger Wasser und kann dadurch schneller als Brennholz getrocknet und verwendet werden. Zudem erleichtert das fehlende Blattgrün die Fällung.
Vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen von Bäumen, auch im eigenen Garten verboten. Diese Regelung soll nistende Vögel schützen. Wann darüber hinaus Bäume gefällt werden dürfen, ist unter anderem in der Baumschutzsatzung geregelt.
Ausnahmeregelungen
In Nordrhein-Westfalen dürfen nach dem Landschaftsgesetz bestimmte Bäume nicht gefällt, geschädigt oder in ihrer Gestalt wesentlich verändert werden. Erkunden Sie sich daher zuerst nach einer eventuellen Baumschutz-Satzung in Ihrer zuständigen Gemeinde. In den meisten Fällen greift die Baumschutz-Satzung. Falls Sie einen Baum mit einem Stammumfang von über 80 Zentimetern fällen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Ausnahmegenehmigungen für das Fällen können erteilt werden, wenn das Gehölz krank ist oder es abzusterben droht, es Baumaßnahmen im Weg steht oder nicht mehr verkehrssicher ist.
Die Baumfällung
Bevor Sie einen Baum fällen oder von Fachleute fällen lassen, muss das entsprechende Fallgebiet abgesichert und sichergestellt werden, dass keine Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Anschließend wird der Fallwinkel bestimmt. Nachdem alle erreichbaren Äste entfernt wurden, sind drei Schritte erforderlich:
Auf der Fallseite des Baumes setzen Sie die Motorsäge zweimal an, sodass eine 45Grad Kerbe im Stamm entsteht. Die Kerbe ist ungefähr ein Viertel des Baumdurchmessers tief. Der eigentliche Fällschnitt wird nun von der gegenüberliegenden Seite ausgeführt. Wichtig dabei ist, dass der Baum nicht komplett durchtrennt, sondern nur umgekeilt wird.
Helfer können mit einem starken Seil, hoch oben am Stamm, die gewünschte Fallrichtung noch ein wenig beeinflussen.
Alternativen zur Baumfällung
Das Baumfällen ist die letzte Maßnahme. Zuvor gilt es, über andere Möglichkeiten nachzudenken, um den betroffenen Baum zu erhalten:
- Wirft der Baum lediglich zu viel Schatten, könnte ein Kronenschnitt eine mögliche Option sein. Die Baumkrone wird dabei zurückgeschnitten.
- Altersschwache Bäume, die eine Gefahr darstellen, können mit einem Seil oder mit Ringen durch einen Fachmann stabilisiert werden.
Fällen Sie einen Baum im eigenen Garten nur, wenn Sie entsprechende Kenntnisse haben. Der Baum kann in einem, von außen nicht erkennbarem schlechtem Zustand sein. Dann kann es passieren, dass der Baum unkontrolliert fällt. Gerade im Stadtgarten ist die Gefahr groß, dass der Baum auf das Auto oder das Haus des Nachbars stürzt.
Kötter – Ihre Experten für Gartenbau und Landschaftsbau
Ein Garten zum Wohlfühlen, und zwar das ganze Jahr – das ist unser Anspruch. Dabei übernehmen wir auch Fällarbeiten, Räumung und Umpflanzung von Bäumen für Sie. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung Ihres Gartens, der Bepflanzung und Gartenpflege. Rufen Sie uns einfach unter der 02921 – 599 22 99 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Alternativ können Sie uns auch über unser Kontaktformular schreiben.
Kötter Gartenbau und Landschaftsbau ist Ihr Ansprechpartner für Gartengestaltung in Soest und den umliegenden Orten der Region Arnsberg, Wickede, Möhnesee, Anröchte, Lippstadt und Welver.